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RIW 2024, 824
EuGH 
Verbot der Einfuhr von Gütern, die ihren Ursprung in Birma/Myanmar haben oder aus Birma/Myanmar ausgeführt wurden – Teakholzstämme mit Ursprung in Birma/Myanmar, die vor dem Transport in die Europäische Union nach Taiwan ausgeführt und dort bearbeitet wurden (Urteil vom 05.09.2024, C-67/23)

Art. 2 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates vom 25. 2. 2008 zur Verlängerung und Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006 in Verbindung mit Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist dahin auszulegen, dass

EuGH, RIW 2024, 824-832 (Urteil vom 05.09.2024, C-67/23)

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