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RIW 2006, 629
OLG Düsseldorf 
Unbezifferter Strafschadensersatz – Zustellung einer Klageschrift aus den USA (Beschluss vom 21.04.2006, 3 VA 12/05)

Eine Klage nach US-amerikanischem Recht, mit der unbeziffert Strafschadensersatz (punitive damages) gefordert wird, gehört zu den Zivil- oder Handelssachen gemäß Art. 1 HZÜ.

OLG Düsseldorf, RIW 2006, 629-633 (Beschluss vom 21.04.2006, 3 VA 12/05)

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