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RIW 2013, 331
BFH 
Nichtabziehbarkeit von obligatorischen Beiträgen an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung (Urteil vom 18.04.2012, X R 62/09)

Obligatorische Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie aus Einkünften stammen, die in Deutschland aufgrund des DBA-Schweiz steuerfrei sind.332

BFH, RIW 2013, 331-335 (Urteil vom 18.04.2012, X R 62/09)

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