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RIW 2007, 319
BFH 
Leitender Angestellter einer Schweizer Kapitalgesellschaft: Ausübung der Tätigkeit in der Schweiz auch bei überwiegender Verrichtung in Deutschland – Freistellung von der Besteuerung in Deutschland (Urteil vom 25.10.2006, I R 81/04)

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 fällt, wird auch dann i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 “in der Schweiz ausgeübt”, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird.

BFH, RIW 2007, 319-320 (Urteil vom 25.10.2006, I R 81/04)

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