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RIW 2013, 653
BFH 
Keine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft (Beschluss vom 13.05.2013, I R 39/11)

Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG nicht in die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen.

BFH, RIW 2013, 653-656 (Beschluss vom 13.05.2013, I R 39/11)

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