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RIW 2012, 571
BGH 
Keine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht für im Ausland belegene Massebestandteile (Beschluss vom 05.06.2012, IX ZB 31/10)

Über die Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen hat das Prozessgericht zu entscheiden, wenn deutsche Gerichte für die Einzelzwangsvollstreckung nicht zuständig sind.

BGH, RIW 2012, 571 (Beschluss vom 05.06.2012, IX ZB 31/10)

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