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RIW 2008, 653
BFH 
Keine Eignungsprüfung für in der Steuer-beraterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen (Urteil vom 01.04.2008, VII R 13/07)

Die Eignungsprüfung gemäß § 37 a Abs. 2 StBerG ist eine “Prüfung als Steuerberater” i. S. des § 35 Abs. 1 StBerG; hat ein Bewerber von den zwei Wiederholungsmöglichkeiten für die Steuerberaterprüfung erfolglos Gebrauch gemacht, steht ihm auch die Eignungsprüfung nicht mehr offen.

BFH, RIW 2008, 653-654 (Urteil vom 01.04.2008, VII R 13/07)

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