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RIW 2008, 876
EuGH 
Freizügigkeit: Ein Arbeitnehmer kann negative Einkünfte aus einem selbstgenutzten Wohngebäude im Wohnstaat von der Besteuerungsgrundlage im Beschäf-tigungsstaat abziehen, wenn er in diesem (nahezu) sein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen bezieht – “Renneberg” (Urteil vom 16.10.2008, C-527/06)

Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der ein Gemeinschaftsangehöriger, der nicht in dem Mitgliedstaat wohnt, in dem er Einkünfte erzielt, die sein gesamtes oder nahezu sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen ausmachen, bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für diese Einkünfte in diesem Mitgliedstaat nicht die negativen Einkünfte betreffend ein ihm gehörendes, …

EuGH, RIW 2008, 876-881 (Urteil vom 16.10.2008, C-527/06)

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