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RIW 2008, 314
BGH 
Erschöpfung des Markenrechts durch Inverkehrbringen der Markenware – Parfümtester (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 63/04)

Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der Abnehmer des Markeninhabers verbraucht werden sollen), sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.

BGH, RIW 2008, 314-315 (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 63/04)

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