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RIW 2007, 868
BGH 
Doppelter allgemeiner Gerichtsstand einer englischen Ltd. mit Hauptverwaltung in Deutschland – Landgericht als Berufungsinstanz (Beschluss vom 27.06.2007, XII ZB 114/06)

§ 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG ist nicht anwendbar, wenn eine Gesellschaft einen allgemeinen Gerichtsstand (auch) im Inland hat (Schein-Auslandsgesellschaft, hier Limited Company). Auf den Umstand, dass sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen weiteren allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Art. 60 Brüssel I-VO = EuGVVO), kommt es dann nicht an. Eine Berufung ist daher zum Landgericht, …

BGH, RIW 2007, 868-870 (Beschluss vom 27.06.2007, XII ZB 114/06)

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