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RIW 2007, 870
BGH 
Beweislast nach CMR für Verschulden bei teilweisem Verlust der Frachtsendung (Urteil vom 26.04.2007, I ZR 31/05)

Besteht zwischen den Parteien eines Frachtvertrages Streit darüber, ob der beim Empfänger nicht angekommene Teil der Sendung überhaupt in die Obhut des Frachtführers gelangt ist, kann nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zurückgegriffen werden. Da die Parteien über den Grund der Haftung streiten, scheidet auch eine Anwendung des § 287 ZPO aus. Der Anspruchsteller hat daher in einem solchen Fall den vollen Beweis dafür zu erbringen, …

BGH, RIW 2007, 870-871 (Urteil vom 26.04.2007, I ZR 31/05)

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