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RIW 2012, 405
BGH 
Aussetzung des Zivilrechtsstreits wegen anhängiger Vorlage beim EuGH in einem Parallelverfahren (Beschluss vom 24.01.2012, VIII ZR 236/10)

Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art.…

BGH, RIW 2012, 405-406 (Beschluss vom 24.01.2012, VIII ZR 236/10)

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