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RIW 2025, 81
OLG Düsseldorf 
Ausländische Schiedsvereinbarung – internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 17.06.2024, 26 W 7/24)

Allein eine ausländische Schiedsvereinbarung ist nicht geeignet, eine gemäß §§ 1025 Abs. 2, 1033, 32 ZPO gegebene internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz zu derogieren.

OLG Düsseldorf, RIW 2025, 81-89 (Beschluss vom 17.06.2024, 26 W 7/24)

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