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RIW 2008, 894
BFH 
Ausfuhrerstattung beim Export von Zuchtrindern – Zeitpunkt der tierärztlichen Kontrolle im Bestimmungsdrittland nach der Entladung (Urteil vom 15.07.2008, VII R 54/05)

Die beim Transport lebender Rinder gemäß Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tierärztliche Kontrolle der ersten Entladung der Tiere im Bestimmungsland hat jedenfalls im unmittelbaren Anschluss an den Entladevorgang zu erfolgen. Eine tierärztliche Kontrolle erst zwölf Tage nach dem Entladen erfüllt diese Voraussetzung nicht.

BFH, RIW 2008, 894 (Urteil vom 15.07.2008, VII R 54/05)

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