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RdF 2014, 229
Arntz/Remmel 
Steuerliche Behandlung von Wahldividenden

In der Vergangenheit haben fast ausschließlich im Ausland ansässige Unternehmen Hauptversammlungsbeschlüsse über Dividenden gefasst, die dem Aktionär das Wahlrecht geben, sich die betraglich feststehende Dividende nicht in bar ausschütten zu lassen, sondern sie in Form von Anteilen der ausschüttenden Gesellschaft zu erhalten. Im vergangenen Jahr hat mit der Deutschen Telekom erstmals in Deutschland eine große Aktiengesellschaft eine derartige Wahldividende beschlossen, …

Arntz/Remmel, RdF 2014, 229-235

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