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RdF 2012, 207
Könnecke 
OLG München: Unklarheiten der Prospektdarstellung wirken zu Lasten der Prospektverantwortlichen (Urteil vom 12.12.2011, 21 U 2765/11)

Der Prospekt eines geschlossenen Fonds muss über die besondere Auslegungsbedürftigkeit eines für die Werthaltigkeit der Investitionsstruktur maßgeblichen Vertrages und deren Folgen für die Rentabilität der Anlage in für den Anleger hinreichend verständlicher Form aufklären.

Könnecke, RdF 2012, 207-208 (Urteil vom 12.12.2011, 21 U 2765/11)

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