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NUR 2012, 102
BVerwG 
Rückwirkende Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen (Urteil vom 14.12.2011, 6 C 36.10)

Dem marktmächtigen Unternehmen kann eine Entgeltgenehmigungspflicht rückwirkend auferlegt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür schon in der Vergangenheit vorgelegen haben, die rückwirkend angeordnete Genehmigungspflicht für die Vergangenheit ihre Rechtsfolgen noch entfalten kann und einer Rückwirkung Gründe des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen.

BVerwG, N&R 2012, 102-107 (Urteil vom 14.12.2011, 6 C 36.10)

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