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NUR 2009, 204
BVerwG 
Dispositionsbefugnis über telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung (Urteil vom 25.02.2009, 6 C 27.08)

Das entgeltberechtigte Unternehmen kann nachträglich nicht wirksam auf sein Recht auf ein nach § 39 i.V.m. §§ 24 ff. TKG 1996 genehmigtes Entgelt ganz oder teilweise verzichten.

BVerwG, N&R 2009, 204-205 (Urteil vom 25.02.2009, 6 C 27.08)

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