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NUR 2024, 322
BGH 
Betreiberwechsel bei einer Eisenbahninfrastruktur (Urteil vom 07.08.2024, XII ZR 113/22)

Weder aus § 1 Abs. 1 S. 1 AEG noch aus § 11 AEG lässt sich ableiten, dass auch nur vorübergehende Betriebsbeeinträchtigungen einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung ausnahmslos vermieden werden müssen, so dass sich alleine hieraus keine Einschränkung eines zivilrechtlichen Räumungs- und Herausgabeanspruchs ergibt.

BGH, N&R 2024, 322-327 (Urteil vom 07.08.2024, XII ZR 113/22)

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