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NUR 2012, 117
BGH 
Auskunftsersuchen für ein Verfahren wegen missbräuchlicher Trinkwasserpreise (Beschluss vom 18.10.2011, KVR 9/11)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ist im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB Unternehmen und nach dieser Vorschrift zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet.

BGH, N&R 2012, 117-118 (Beschluss vom 18.10.2011, KVR 9/11)

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