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WRP 2007, 1095
BGH 
Markenrecht: AIDOL (Urteil vom 08.02.2007, I ZR 77/04)

Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 – Impuls).

BGH, WRP 2007, 1095-1097 (Urteil vom 08.02.2007, I ZR 77/04)

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