: Alter Wein in neuen Schläuchen - Besonderheiten beim Einkauf von IPTV-Weitersendungsrechten für moderne Glasfasernetze (NGA)?
Mit der voranschreitenden Ersetzung des "Telefondrahts" durch Glasfaser immer näher zum Endkunden hin - "FTTC" bis zum Kabelverzweiger, "FTTB" bis in den Gebäudekeller oder gar "FTTH" bis in die jeweilige Wohnung - entstehen moderne öffentliche Teilnehmernetze, über die unter Nutzung des Internet-Protokolls, also "IP-basiert", so große Datenbandbreiten bis zum jeweiligen Endkunden transportiert werden können, dass selbst hochauflösende - "HDTV" - und dreidimensionale - "3DTV" - Fernsehinhalte zuverlässig übertragbar sind. Da die Empfangbarkeit solcher Fernsehinhalte über einen universellen Telekommunikations- und Medienanschluss - "TriplePlay" - häufig als entscheidender Mehrwert für ein attraktives Paketangebot ausgemacht wird, stehen FTT(x)-Anbieter zunehmend vor der Herausforderung, die entsprechenden TV-Weitersendungsrechte auch möglichst rechtssicher und zu konkurrenzfähigen Konditionen einzukaufen. In der Praxis ergeben sich dabei allerdings einige Streitpunkte, die vor allem auf gesteigerte Gewinnerwartungen der privaten Sendeunternehmen zurückzuführen sind. Insbesondere regionale FTT(x)-Betreiber sehen sich damit - trotz ihrer bedeutenden "Versorgerrolle" für die jeweilige Region - Einkaufskonditionen ausgesetzt, die erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Risiken für ihre ohnehin ambitionierten Ausbaupläne bergen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt einige der insoweit wichtigsten Streitpunkte in rechtlicher Hinsicht und zeigt - soweit abstrahierbar - Lösungsmöglichkeiten auf. Dazu werden nach einer (I.) Einführung in die aktuelle Situation von Bandbreitenanforderungen und Netzstrukturen unter (II.) etwaige technische und wirtschaftliche Besonderheiten von IPTV bzw. TriplePlay gegenüber der hergebrachten "Kabelweitersendung" gemäß § 20 b UrhG diskutiert und (III.) rechtliche Konsequenzen der Anwendbarkeit des Kabelweitersenderegimes auf IPTV aufgezeigt, insbesondere was vermeintliche Ansatzpunkte für Forderungen von Sendeunternehmen nach erhöhter Vergütung von IPTV-Weitersendungen angeht. Hierauf folgt (IV.) eine zusammenfassende Skizzierung möglicher Verhandlungslösungen für FTT(x)-Netzbetreiber samt Durchsetzungsmöglichkeiten über den speziellen Verfahrensweg nach dem UrhWahrnG sowie (V.) eine Bewertung des aktuellen, ersten Einigungsvorschlags der Schiedsstelle betreffend IPTV-Weitersendungstarife.
: Das Europäische Telekommunikationsrecht im Jahre 2009
Im Berichtszeitraum geht es noch um die Reform des "Richtlinienpakets" zur Regulierung der europäischen Telekommunikation. Die Kommission hat dazu im Jahre 2007 in einer "Mitteilung" einen abschließenden Bericht und Richtlinienentwürfe vorgelegt. Insbesondere über den Vorschlag, eine neue Behörde für Telekommunikation einzurichten, hat es eine kontroverse Debatte gegeben. Die Kommission hat darauf mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen reagiert. Das neue Richtlinienpaket ist nunmehr verabschiedet worden. Die Verfahren nach Art. 7 der Rahmenrichtlinie nehmen nach wie vor einen breiten Raum ein. Die Bedeutung der Fusionskontrolle auf TK-Märkten nimmt ab. Daneben sind einige wichtige Entscheidungen des EuGH zum Telekommunikationsrecht vorzustellen.