: Netzneutralität als Aufgabe der Vielfaltssicherung
Mit dem Internet ist ein historisch einmaliger Kommunikationsraum entstanden. Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen, Gefährdungen für eine freie und offene Internetkommunikation entgegenzutreten, die durch unangemessene Beschränkungen der Netzneutralität entstehen. Um die Umsetzung dieser Zielsetzung in der Praxis gewährleisten zu können, sollten die für die kommunikative Grundversorgung erforderlichen Internetdienste in den Must-Carry-Bereich mit aufgenommen werden. Es wäre dann die Aufgabe des Regulieres, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen und für angemessene Entgelte zu sorgen.
: Rechtsverstoß durch Grundsatz der Nichtregulierung - "Lex Telekom"
Aktuell ist die Errichtung neuer TK-Infrastrukturen in aller Munde. Der flächendeckende Roll-Out mit Netzen der nächsten Generation (sog. Next Generation Access) auf Basis von Glasfasern ist der Königsweg zur Erreichung der ambitionierten Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung.1Das Strategiepapier ist als Download verfügbar unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/technologie-und-innovation,did=290012.html. Der Ruf nach weniger Regulierung, um den Unternehmen und insbesondere der immer noch in weiten Teilen marktmächtigen Deutschen Telekom (DTAG) mehr Spielraum im Wettbewerb zu lassen, prallt auf die ebenso laut artikulierte Sorge vor der Entstehung neuer Monopole. Nach einem alleinigen Vorrecht im Fall der Kupferdoppelader nunmehr eines auf Basis der neuen Glasfaser-Technologie Neu ist die damit verbundene Diskussion um die adäquaten Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen in Milliardenhöhe jedoch nicht.2Zum aktuellen Diskussionsstand siehe auch die Beilage von Kühling/Heimeshoff/Schall, K&R 1/2010; Kirchner, Beseitigung regulatorischer und wettbewerbsrechtlicher Hindernisse für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum, Rechtsgutachten für den DStGB, Berlin 2009. Vielen werden die zur Zeit vorgebrachten Argumente bereits aus vergangenem Kontext bekannt vorkommen. Die ordnungspolitische Grundsatzfrage um die Behandlung sog. "neuer Märkte", die Gewährung von "Regulierungsferien" und die Bildung von Investitionsanreizen bildete den Kern der Auseinandersetzung um die TKG-Novellierung im Jahr 2006.