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BB 2007, 272
BAG 
Wegezeiten einer Dienstreise sind keine Arbeitszeit nach dem ArbZG (Urteil vom 11.07.2006, 9 AZR 519/05)

Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.

BAG, BB 2007, 272-276 (Urteil vom 11.07.2006, 9 AZR 519/05)

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