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K&R 2025, 689
Wiedemann 
Pseudonymisierung und Übermittlung nach dem relativen Personenbezugsbegriff

Kurz und Knapp - Das Urteil des EuGH betrifft die Auslegung des Begriffs der „personenbezogenen Daten“ und bestätigt den relativen Personenbezugsbegriff. Eine vom Verantwortlichen durchgeführte Pseudonymisierung personenbezogener Daten kann dazu führen, dass diese Daten für einen Empfänger nicht personenbezogen sind. Die Informationspflichten des Verantwortlichen im Verhältnis zum Betroffenen bleiben hiervon unberührt, …

Wiedemann, K&R 2025, 689-693

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