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K&R 2024, 520
OLG Düsseldorf 
Prozess zur Vertragskündigung auf Webseite muss zweistufig sein (Urteil vom 23.05.2024, 20 UKl 3/23)

Die Aufspaltung der „Bestätigungsseite“ nach Betätigen des Kündigungsbuttons in (zumindest) zwei unabhängige Webseiten führt zu einem (zumindest) dreistufigen Kündigungsprozess und läuft dem Bestreben des Gesetzgebers zugegen, eine möglichst einfache Kündigung zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Düsseldorf, K&R 2024, 520-521 (Urteil vom 23.05.2024, 20 UKl 3/23)

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