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K&R 2025, 209
LG Stuttgart 
News-App einer Rundfunkanstalt verstößt nicht gegen Verbot der Presseähnlichkeit (Urteil vom 13.11.2024, 53 O 213/23)

Die Telemedien-App der Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts in der hier zum Gegenstand gemachten Fassung verstößt nicht gegen das Verbot der Presseähnlichkeit. Maßgeblich ist hierfür grundsätzlich nicht isoliert diese App, sondern das gesamte Telemedienangebot der Rundfunkanstalt. (Leitsatz der Redaktion)

LG Stuttgart, K&R 2025, 209-212 (Urteil vom 13.11.2024, 53 O 213/23)

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