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K&R 2021, 608
BVerwG 
Keine Organzuständigkeit der KJM für Zwangsgeldandrohungen bei Aufsichtsmaßnahmen nach dem JMStV (Urteil vom 20.04.2021, 6 C 6.20)

Die Androhung eines Zwangsgelds als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung einer im Rahmen der Aufsicht nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag getroffenen Sachentscheidung unterfällt nicht der Organzuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2021, 608-612 (Urteil vom 20.04.2021, 6 C 6.20)

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