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K&R 2025, 401
BayObLG 
Keine Beleidigung durch polemische Machtkritik (Urteil vom 06.03.2025, 206 StRR 433/24)

Für eine Straflosigkeit von mehrdeutigen Äußerungen ist es ausreichend, wenn sich eine Deutung der Aussage als eine vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasste nicht ausschließen lässt. Es lässt sich bezüglich des Geschädigten Bundeskanzlers Scholz nicht zweifelsfrei ausschließen, dass der Angeklagte mit der Bezeichnung „Volksschädling“ aus seiner Sicht in erster Linie das inhaltliche Handeln des Bundeskanzlers „zum Schaden des Volkes“ anprangern wollte. …

BayObLG, K&R 2025, 401-404 (Urteil vom 06.03.2025, 206 StRR 433/24)

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