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K&R 2016, 743
BGH 
Kein Schadensersatz nach Auktionsabbruch mangels Prozessführungsbefugnis (Urteil vom 24.08.2016, VIII ZR 182/15)

Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2016, 743-744 (Urteil vom 24.08.2016, VIII ZR 182/15)

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