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K&R 2025, 193
Hanseatisches OLG Bremen 
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistin nach Namensnennung (Beschluss vom 25.09.2024, 2 W 46/24)

Einer Journalistin steht kein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wenn die in ihrem Artikel zitierte Person bereits namentlich genannt und wörtlich zitiert wurde. (Leitsatz der Redaktion)194

Hanseatisches OLG Bremen, K&R 2025, 193-195 (Beschluss vom 25.09.2024, 2 W 46/24)

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