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K&R 2016, 784
Hopf 
Der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – was ändert sich?

Am 1. 10. 2016 trat der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. RÄndStV) in Kraft.1Der 19. RÄndStV ist abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf. Ein zentraler Bestandteil ist in Art. 5 die Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Mit der Novellierung des JMStV wird das Prinzip der regulierten Selbstregulierung (II.…

Hopf, K&R 2016, 784-790

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