Editorial
Mit der Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR) liegt nunmehr die deutschlandweit erste, im Ausgangspunkt juristische Fachzeitschrift zu den Themen Innovation und Technik vor, die vierteljährlich erscheinen wird. Sie möchte die juristischen Grundlagen, Entwicklungen und Auswirkungen von Innovations- und Technikprozessen, vor allem im Unternehmensumfeld, aufzeigen und richtet sich deshalb an Wissenschaftler und (Unternehmens-)Praktiker gleichermaßen. Inhalt der Zeitschrift sind neben aktuellen Mitteilungen Fachbeiträge aus Praxis und Wissenschaft, zum Teil mit interdisziplinärem bzw. internationalem Bezug, sowie ein Rechtsprechungsteil, in welchem die jüngere höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung gezielt aufbereitet wird.
Technik muss nicht zwingend innovativ sein und Innovation nicht notwendigerweise technikbezogen, doch beschreiben beide Begriffe zentrale Parameter unternehmerischen Handelns und gesamtgesellschaftlicher Steuerung. Die Herausgeber verstehen die Begriffe Technikrecht und Innovationsrecht als aneinander grenzende und einander ergänzende Rechtsbereiche, die beide im Entstehen befindlich sind und enormes Entwicklungspotenzial bieten. Als „Recht der Pragmatiker“ (Udo di Fabio) lebt das Technikrecht förmlich vom Austausch zwischen Wissenschaft(en) und Praxis. In ihrem technikrechtlichen Teil ist die InTeR daher als primär juristisches Fachorgan konzipiert, welches technologieübergreifend angelegt ist und dadurch eine Vielzahl von Wissenschaftlern bzw. Entscheidungsträgern in Unternehmen und Verbänden über verschiedene Technologiesparten hinweg adressiert. Womöglich gelingt es, angesichts der Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten von Technik bzw. von Technologien gemeinsame tragende Prinzipien, Ideen und Leitlinien eines Rechtsgebiets im „Schnittfeld zwischen Technik und Recht“ zu identifizieren und zugleich das Gestaltungspotential aufzuzeigen, das das Recht für Technologie und Management bzw. umgekehrt die Regeln und Grundsätze der Technik für die Ausfüllung des rechtlich-regulativen Rahmens bereithält. Dies gilt besonders für Fragen der Rechtsgestaltung in der Unternehmenspraxis. Der Innovationsteil fokussiert in erster Linie, unter welchen Bedingungen Innovationen (im Unternehmen) entstehen und wie sie sich gesamtgesellschaftlich auswirken. Neben der technikbezogenen Dimension fallen jedoch auch grundsätzlichere Erwägungen, etwa zu dem sich in Mitteleuropa deutlich abzeichnenden demographischen Wandel, darunter.
Der Titel „Innovations- und Technikrecht“ gestattet erfreulicherweise die hiermit etablierte Zeitschriftenabkürzung InTeR, die in verschiedener Hinsicht die Zielrichtung des Blattes beschreibt: Zum einen deutet sie die InTeR-disziplinarität der Ausrichtung an. Gerade die Materien des Innovationsrechts und des Technikrechts speisen sich förmlich aus den Verbindungen zwischen Rechts-, Technik- sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften inkl. deren Umsetzung in der (Unternehmens-)Praxis, wie etwa die interdisziplinäre Besetzung solcher Abteilungen oder Teams zeigt, die im Unternehmen mit Aufgaben der „Produktverteidigung“ – insbesondere der Vermeidung produkthaftungsrechtlicher Konsequenzen – befasst sind. In diesem Sinne möchte die InTeR dem multidisziplinären Dialog, zumal zwischen Technikern und Juristen, ein lebendiges Forum bieten. Zum anderen verweist das Akronym InTeR auf die InTeR-nationalität der Perspektive. Technik und Innovation sind in aller Regel nicht auf einzelne Staaten beschränkt, sondern setzen grenzüberschreitende Herausforderungen, überdies können nationale Rechtsordnungen von den Erfahrungen lernen, die in anderen Rechtssystemen mit anderen Lösungsmodellen gemacht wurden. In den folgenden Ausgaben der InTeR werden deshalb Interdisziplinarität und internationale Entwicklungen in eigenen Rubriken – in englischer oder deutscher Sprache – thematisiert werden.
Da Innovation nicht gedacht werden kann, ohne das Bestehende in Frage zu stellen, möchte die InTeR ausdrücklich auch denjenigen interessierten Verfasserinnen und Verfassern eine Plattform bieten, die sich eher am Anfang ihres beruflichen Werdegangs befinden, sei es Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses oder als junge Berufsträger in Unternehmen, Anwaltssozietäten bzw. Verbänden und die Interesse an wissenschaftlich-praktischen Fragestellungen haben. Daneben sehen die Herausgeber selbstverständlich
Die Herausgeber sind nicht zuletzt dem Deutschen Fachverlag und dessen Verlagsleiter, Herrn RA Torsten Kutschke, zu großem Dank verpflichtet – Dank dafür, dass sie sich in Zeiten großer Umbrüche im Verlagswesen auf das Wagnis einer Zeitschriftenneugründung einlassen.
Für die Herausgeber
Prof. Dr. Stefan Müller