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GWUR 2025, 67
Mayrhofer 
Lettische Regelung zur Beweiserleichterung bei der Feststellung der kriminellen Herkunft von Vermögen ist verfassungsmäßig

Am 14. März 2025 entschied das Verfassungsgericht der Republik Lettland (Latvijas Republikas Satversmes tiesa), dass die Regelungen der lettischen Strafprozessordnung, die festlegen, inwiefern und von wem die Herkunft von kriminellem Vermögen bewiesen werden muss, mit der lettischen Verfassung (Satversme) im Einklang stehen. Der folgende Bericht fasst die Entscheidung zusammen.

Mayrhofer, GWuR 2025, 67-69

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