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EWS 2016, 212
Frenz 
Fonds für atomare Folgelasten und Beihilfenverbot

Der am 26. 4. 2016 unterbreitete Vorschlag einer Kommission unter Vorsitz des früheren Bundesumweltministers Trittin für einen Fonds, den die Energiekonzerne speisen und der die atomaren Zwischen- und Endlagerkosten tragen soll, ist nur bei Einbeziehung der Risikokosten mit dem Beihilfenverbot nach Art. 107 Abs. 1 AEUV vereinbar.

Frenz, EWS 2016, 212-215

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