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DSB 2020, 80
 
Keine Löschung von Daten nach Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen Totschlages, da noch Verjährungsfristen laufen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass eine betroffene Person keinen Anspruch auf Löschung ihrer Daten hat, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, aber noch Verjährungsfristen laufen. Nach Ansicht des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft den zutreffenden Tatvorwurf speichern. Solange ein Ermittlungsverfahren nicht verjährt ist. Es besteht weder ein Anspruch des Beschuldigten auf Änderung noch Löschung.…

DSB 2020, 80

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