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DSB 2025, 212
 
Bundesarbeitsgericht verurteilt Unternehmen zu Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß bei Testbetrieb von „Workday“

Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 8.5.2025 – 8 AZR 209/21) hat ein Unternehmen zur Zahlung von 200 Euro Schadensersatz an einen Mitarbeiter verurteilt. Hintergrund der Entscheidung war die Übertragung von Personaldaten, darunter sensible Informationen wie Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Familienstand, in die cloudbasierte Software „Workday“ während eines konzernweiten Testbetriebs. …

DSB 2025, 212

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