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InvStG (2020), S. 1051—1056 
X. Grenze für die Beteiligung an … 
Carolin Gottschling 
Carolin Gottschling
InvStG. X. Grenze für die Beteiligung an Kapitalgesellschaften in Höhe von höchstens 20 % (§ 26 Nr. 5 InvStG)
InvStG (2020), S. 1051—1056

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