Kommentar Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (2025)T00:00:00Z, S. Seite 382—Seite 385
§ 9 BFSGV Zusätzliche branchenspezifische …
Griese
Kommentar Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). § 9 BFSGV Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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