Zwei-Wochenfrist bei außerordentlicher fristloser (Verdachts-)Kündigung wegen strafbarer Handlung (Urteil vom 05.06.2008, 2 AZR 234/07)
Freckmann, BB 2009, 278-279 (Urteil vom 05.06.2008, 2 AZR 234/07)
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