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BB 2019, 2490
LAG Düsseldorf 
Zustimmungsersetzung bei unterlassener innerbetrieblicher Ausschreibung (Beschluss vom 12.04.2019, 10 TaBV 46/18, 1 ABR 22/19)

Die auf die Unterlassung einer gemäß § 93 BetrVG erforderlichen Ausschreibung gestützte Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG ist nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn nicht mit internen Bewerbern zu rechnen ist (wie Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 14. September 2012 – 5 TaBV 18/12 –, juris).

LAG Düsseldorf, BB 2019, 2490-2492 (Beschluss vom 12.04.2019, 10 TaBV 46/18, 1 ABR 22/19)

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