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BB 2020, 2164
Ernst 
Zum immateriellen Schaden wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche durch den Arbeitgeber

Das ArbG Düsseldorf hat einem ehemaligen Arbeitnehmer einen immateriellen Schadensersatz von 5 000 Euro wegen einer verspäteten und teilweise unrichtigen datenschutzrechtlichen Auskunft seitens seines vormaligen Arbeitgebers zugesprochen. Der Beitrag setzt sich mit dieser Entscheidung grundsätzlich auseinander.

Ernst, BB 2020, 2164-2169

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