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BB 2025, 1066
 
WPK: Einwegkunststofffondsgesetz – keine Prüfungspflicht 2025

Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Zudem wird die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für die Hersteller auf den 15.6.2025 verlängert.

BB 2025, 1066

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