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BB 2009, 1805
 
Versorgungsausgleich: Keine Zeit verlieren!

Viele Personalmanager denken, sie könnten sich mit der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichsrechts Zeit lassen – bis zum ersten Ausgleichsfall. Ab September kann das jedoch in eine arge zeitliche Bedrängnis führen. Die Familiengerichte setzen Fristen zur Berechnung des Ehezeitanteils sowie zur Unterbreitung eines Vorschlags für den Ausgleichswert. Zudem können durch bestimmte Handlungsweisen schnell unerwünschte arbeitsrechtliche Bindungen entstehen, …

BB 2009, 1805

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