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BB 2006, 378
Bartholomä 
“Tarifkonflikte” – ein heißes Thema auch für nicht im Arbeitgeberverband organisierte Unternehmen!

Endet ein Tarifvertrag, so endet mit ihm auch die absolute und relative Friedenspflicht der Tarifparteien, d. h. Kampfmaßnahmen im Zusammenhang mit den bislang im Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen können ergriffen werden. Folglich müssen bzw. werden sich beim Firmentarifvertrag der Arbeitgeber und beim Verbandstarifvertrag die im Verband organisierten Unternehmen auf einen von der Gewerkschaft geführten Streik einstellen. …

Bartholomä, BB 2006, 378-383

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