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BB 2014, 1750
 
SA Generalanwältin: MwSt – Ort der Lieferung von Gegenständen bei Versendung oder Beförderung – Bearbeitung des Gegenstands im Mitgliedstaat des Erwerbers

Nach Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott ist die Vorlagefrage des französischen Conseil d'État wie folgt zu beantworten: Art. 8 Abs. 1 Buchst. a S. 1 der Sechsten Richtlinie ist dahin auszulegen, dass eine Beförderung oder Versendung an den Erwerber erst dann beginnen kann, wenn sich der Gegenstand im vertragsgemäßen Zustand befindet. Deshalb befindet sich in der Konstellation des Ausgangsverfahrens der mehrwertsteuerliche Ort der Lieferung der Metallteile in Frankreich.…

BB 2014, 1750

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