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BB 2014, 700
BAG 
Rechtsfolge einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung (Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13)

Besitzt ein Arbeitgeber die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, kommt zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt.

BAG, BB 2014, 700-704 (Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13)

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