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BB 2009, 2531
KG Berlin 
Rechnungslegung der KG ist nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters (Urteil vom 30.04.2009, 23 U 206/08)

Weder dem Komplementär noch dem Kommanditisten der Gemeinschuldnerin steht – zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung gemäß den §§ 179 ff. AO – gegen den Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Erstellung und Vorlage von Jahresabschlüssen zu.

KG Berlin, BB 2009, 2531-2532 (Urteil vom 30.04.2009, 23 U 206/08)

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