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BB 2014, 112
EuGH 
Offenlegungspflicht für Zweigniederlassungen sanktionsbewehrt (Urteil vom 26.09.2013, C-418/11)

Vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Prüfung sind die Art. 49 AEUV und 54 AEUV, die Grundsätze des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und der Wahrung der Verteidigungsrechte sowie Art. 12 der Elften Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21.12.1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, …

EuGH, BB 2014, 112 (Urteil vom 26.09.2013, C-418/11)

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