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BB 2013, 2573
Hanseatisches OLG Hamburg 
OLG Hamburg: Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auf mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft anwendbar (Urteil vom 23.08.2013, 11 U 11/13)

Auf eine mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft ebenso wie bei einer Publikumsgesellschaft mit der Folge anwendbar, dass ein Schadensersatzanspruch des einzelnen Anlegers/stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber auf Rückzahlung der Einlage ausscheidet.

Hanseatisches OLG Hamburg, BB 2013, 2573-2576 (Urteil vom 23.08.2013, 11 U 11/13)

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